Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, die Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand zu halten und dies durch regelmäßige Prüfungen nachzuweisen. Für ortsveränderliche elektrische Geräte bedeutet das: Wiederholungsprüfungen nach DIN EN 50699 (VDE 0702). Die zentrale Frage für Betreiber lautet dabei: In welchen Intervallen muss geprüft werden?
Die Frist kommt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Es gibt keine gesetzliche Tabelle mit festen Fristen. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers: Wie stark wird das Betriebsmittel beansprucht, in welcher Umgebung, mit welcher Fehlerhistorie? Was es gibt, sind gängige Richtwerte, die Aufsichtsstellen als Ausgangspunkt akzeptieren:
| Umgebung | Richtwert | Verlängerung |
|---|---|---|
| Baustellen | 3 Monate | — |
| Werkstätten, Produktion | 6 Monate | verlängerbar auf 12 Monate |
| Büroumgebung | 6 Monate | verlängerbar auf 24 Monate |
Ein wichtiger Aspekt bei Büroumgebungen: Der normative Richtwert beträgt zunächst 6 Monate. Eine Fristverlängerung auf bis zu 24 Monate ist nur dann zulässig, wenn bei den Prüfungen eine nachweisbare Fehlerquote von unter 2 % erreicht wird. Dies setzt voraus, dass die Fehlerquote anhand lückenloser, vergleichbarer Prüfhistorien statistisch belegt werden kann. Die pauschale Annahme „Bürogeräte müssen grundsätzlich nur alle zwei Jahre geprüft werden“ ist ein verbreiteter Irrtum, der bei behördlichen Audits oder Versicherungsprüfungen regelmäßig beanstandet wird.
Prüfungen delegieren entbindet nicht von der Betreiberverantwortung
Viele Betreiber beauftragen spezialisierte Elektrofachbetriebe oder Prüfdienstleister mit der Durchführung. Die Gesamtverantwortung für den lückenlosen Prüfnachweis verbleibt jedoch gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. Sind die Aufzeichnungen des Dienstleisters unvollständig oder nicht auffindbar, haftet im Schadensfall der Betreiber gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
Wichtig ist daher eine lückenlose Dokumentation: gerätebezogene Protokolle, die auch nach Jahren auffindbar sind, mit konkreten Messwerten statt bloßen Häkchen. Eleqta erzeugt die Protokolle direkt aus dem Prüfablauf und legt sie je Gerät mit der Prüfhistorie ab. Als nächsten Prüftermin wählen Sie 12 oder 24 Monate. Ab dem Tarif Professional zeigen Auswertungen Ergebnisse und Trends Ihrer Prüfungen. Sie können eine Entscheidung über die Frist stützen, ersetzen aber nicht die Gefährdungsbeurteilung.